Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, die von der Beschränkung erfasst sind, dürfen nicht einfahren. Der Geltungsbereich hängt von den nationalen Vorschriften, der Ladung und etwaigen Zusatzzeichen ab; orangefarbene Tafeln sind daher kein allgemeingültiges Erkennungsmerkmal.
Polens B-13a zeigt ein Güterfahrzeug mit einer orangefarbenen rechteckigen Tafel in einem rot umrandeten weißen Kreis, ohne diagonalen Balken. Das US-amerikanische R14-3 zeigt die Buchstaben HM, die von einem roten diagonalen Balken durchgestrichen sind, in einem roten Kreis auf einem quadratischen weißen Schild.
