Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen
Verbots- und Beschränkungszeichen

Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen

Autos und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge sind verboten, Motorräder ohne Beiwagen dürfen jedoch einfahren.

Autos und andere von der Beschränkung erfasste Kraftfahrzeuge dürfen nicht einfahren. Ausgenommen sind Motorräder ohne Beiwagen.

Das übliche Zeichen zeigt ein schwarzes Auto in einem weißen Kreis mit rotem Rand. Das polnische Zeichen B-3 und das deutsche Zeichen 251 verwenden dieses Motiv ohne diagonalen Balken und ohne Motorradsymbol.

Darstellung in den einzelnen Ländern

Offizielles Verkehrszeichen des jeweiligen Landes; der Code entspricht seiner Nummer in den nationalen Vorschriften. Verkehrszeichen mit zwei Ausrichtungen werden in der linken und rechten Variante angezeigt.

  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Muster gemäß Wiener Übereinkommen)
    Muster gemäß Wiener ÜbereinkommenCode C,3a
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Belgien)
    BelgienCode C5
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Bulgarien)
    BulgarienCode В3
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Deutschland)
    DeutschlandCode 251
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Griechenland)
    GriechenlandCode R-9
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Iran)
    IranCode 2-22
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Israel)
    IsraelCode 408
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Italien)
    Italien
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Japan)
    JapanCode 304
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Kroatien)
    KroatienCode B06
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Litauen)
    LitauenCode 303
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Niederlande)
    NiederlandeCode C6
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Österreich)
    ÖsterreichCode 6a
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Polen)
    PolenCode B-3
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Portugal)
    PortugalCode C3a
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Rumänien)
    RumänienCode C03
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Saudi-Arabien)
    Saudi-Arabien
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Schweden)
    SchwedenCode C4
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Serbien)
    SerbienCode II-5
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Slowakei)
    SlowakeiCode 233-50
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Slowenien)
    SlowenienCode II-5
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Spanien)
    SpanienCode r103
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Taiwan)
    TaiwanCode 禁2
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Thailand)
    ThailandCode บ-14
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Tschechien)
    TschechienCode B-3a
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Türkei)
    TürkeiCode TT-6
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Ungarn)
    UngarnCode 41
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Vereinigtes Königreich)
    Vereinigtes KönigreichCode 619.1
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen (Vietnam)
    VietnamCode P.103a
Bildnachweise

Bilder der Verkehrszeichen von Wikimedia Commons, verwendet gemäß den jeweiligen Lizenzen.