Ende des Hupverbots
Verbots- und Beschränkungszeichen

Ende des Hupverbots

Das ausgeschilderte Hupverbot endet hier; die örtlichen Vorschriften zur Verwendung der Hupe gelten weiterhin.

Das ausdrücklich ausgeschilderte Verbot zu hupen endet an dieser Stelle. Die allgemeinen Vorschriften zur Verwendung der Hupe gelten weiterhin.

Die gängige Ausführung zeigt ein Hupensymbol auf einem weißen runden Schild, das von einem dunklen Schrägstrich durchkreuzt wird. Das französische Zeichen B35 verwendet diese Ausführung.

Darstellung in den einzelnen Ländern

Offizielles Verkehrszeichen des jeweiligen Landes; der Code entspricht seiner Nummer in den nationalen Vorschriften. Verkehrszeichen mit zwei Ausrichtungen werden in der linken und rechten Variante angezeigt.

  • Ende des Hupverbots (Frankreich)
    FrankreichCode B35
  • Ende des Hupverbots (Indonesien)
    IndonesienCode 7a3
  • Ende des Hupverbots (Kroatien)
    KroatienCode C13
  • Ende des Hupverbots (Polen)
    PolenCode B-30
  • Ende des Hupverbots (Portugal)
    PortugalCode C22
  • Ende des Hupverbots (Serbien)
    SerbienCode III-16
Bildnachweise

Bilder der Verkehrszeichen von Wikimedia Commons, verwendet gemäß den jeweiligen Lizenzen.