Das ausdrücklich ausgeschilderte Verbot zu hupen endet an dieser Stelle. Die allgemeinen Vorschriften zur Verwendung der Hupe gelten weiterhin.
Die gängige Ausführung zeigt ein Hupensymbol auf einem weißen runden Schild, das von einem dunklen Schrägstrich durchkreuzt wird. Das französische Zeichen B35 verwendet diese Ausführung.