Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug einfahren dürfen, und behindern Sie den Radverkehr nicht. Das Verkehrszeichen allein gibt Radfahrern an Kreuzungen nicht grundsätzlich Vorrang.
Das deutsche Verkehrszeichen 244.1 zeigt ein Fahrradsymbol und das Wort Fahrradstraße. Zugelassener motorisierter Verkehr darf Radfahrer weder gefährden noch behindern und muss die Geschwindigkeit bei Bedarf verringern.